KAP-Tours Shuttle-Service heißt Sie willkommen

Start & Ziel – entspannt verbinden.
Das sollen Sie und Ihre Kunden bei KAP-Tours Shuttle-Service erleben!

Allg. Geschäft- und Beförderungsbedingungen

 

Angebot / Buchungen

Alle Angebote der Firma KAP-Tours Shuttle-Service verstehen sich als freibleibend und gelten nur für den jeweils durch den Kunden angefragten Auftrag und nur zu diesem Zeitpunkt.

Maßgeblich für einen reibungslosen Ablauf sind die Buchungsdaten der Reise (z.B. Flugnummer, Abflugzeit etc.), die uns rechtzeitig bekannt zu geben sind.
Allein verantwortlich ist hierfür der Kunde.
Die Buchung kann schriftlich, telefonisch oder per Email auf der Homepagewww.kap-tours.de erfolgen.

KAP-Tours Shuttle-Service behält sich vor, einzelne Fahrten zusammen zu legen, wenn dieses sinnvoll erscheint, was zu guter Letzt einen Beitrag für die Umwelt bedeutet. Wünschen Sie jedoch einen Einzeltransfer, geben Sie dieses bitte bei der Buchung an.
Der Kunde ist verpflichtet, alle Angaben der Auftragsbestätigung auf Richtigkeit zu prüfen. Abweichungen sind KAP-Tours Shuttle-Service umgehend mitzuteilen.

Zu Dispositionszwecken geben Sie bitte die genaue Art, Anzahl und Gewicht aller Gepäckstücke und ggf. Sondergepäckstücke an. ( siehe Preisliste/ Sondergepäck )
Ein „übliches“ Gepäckstück (z. B. Koffer) sollte 25 kg nicht überschreiten.

 

Leistungen

Zu den Leistungen des Beförderungsvertrages gehören das bereitgestellte Fahrzeug, der jeweilige Fahrer/in und das durch den Fahrgast beauftragte Fahrtziel. Das eingesetzte Fahrpersonal ist im Besitz der erforderlichen behördlichen Genehmigungen (Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung usw.) gemäß dem Personenbeförderungsgesetz. KAP-Tours Shuttle-Service stellt ein verkehrssicheres Fahrzeug, entsprechend den Vorgaben des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrszulassungsordnung bereit.

Das eingesetzte Fahrpersonal ist angehalten, sich strikt an die gesetzlichen vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten zu halten.

 

Lenk- und Ruhezeiten:

https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Rechtsvorschriften/Lenk-Ruhezeiten/lenk-ruhezeiten_node.html

 

Beförderungsentgelt / Preis

Die angegebenen Preise gelten für die einfache direkte Fahrt pro Fahrzeug vom Firmenstandort in Lemgo zum jeweiligen Zielort. Pro Person ist je ein Gepäckstück und ein Handgepäckstück im Preis inbegriffen.

Die „üblichen“ Maße eines Koffers sind hier einzuhalten. Gepäckstücke mit „Übermaßen“ sind bei Buchung zwingend anzugeben. Ggf. fallen diese unter „Sondergepäck“ und können einen Aufpreis verursachen. ( siehe Preisliste/ Sondergepäck ). Die Vorgaben erhalten Sie auf den entsprechenden Seiten Ihrer Fluggesellschaft. Gleiches gilt auch für das Handgepäck.

Die angegebenen Preise sind nur für den jeweils angefragten Auftrag und den angefragten Zeitraum gültig. Je nach gewünschtem Abholort enstehen ggf. zusätzliche Anfahrtskosten. Diese können über das Kontaktformular unverbindlich angefragt werden.

 

Rücktransport

Bei Verspätungen des Kunden von mehr als 3 Stunden verfällt der Anspruch auf Rücktransport.
(siehe auch Abholung/ Verspätung)
Besonderheiten (Umbuchung, Urlaubsabbruch oder Ähnliches):

Sollten sich während Ihrer Reise, folgende Daten Ihrer Rück- bzw. Heimreise ändern, informieren Sie uns umgehend, um Ihren reibnungslosen Rücktransport zu gewährleisten.Andernfalls entfällt der Anspruch auf Abholung.

 

Mögliche Änderungen:

– Datum der Rückreise

– Uhrzeit der Ankunft

– evtl. anderer Flughafen oder Hafen

KAP-Tours Shuttle-Service erhält von den einzelnen Fluggesellschaften keine Auskunft über mögliche Flugänderungen.

 

Abholung / Verspätungen

Wir erwarten Sie mit einem entsprechenden Abholschild direkt hinter der Zoll- oder Gepäckausgabe.
Telefonischer Kontakt ist jederzeit erwünscht, um Ihre reibungslose Rückkehr zu gewährleisten.
Der Kunde akzeptiert eine Wartezeit von 60 Minuten.

KAP-Tours Shuttle-Service garantiert ebenfalls eine Wartezeit unseres Personals bis zu 60 Minuten, falls es zu Verspätungen Ihrerseits kommt.

Bei Verspätung des Kunden von über 3 Stunden entfällt der Anspruch auf Rücktransport. Auf Grundlage der für uns geltenden Gesetze ist es erforderlich, eine erneute Buchung seitens der Kunden durchzuführen.

(siehe Beförderungsentgelt und Preise)

 

Vertragsabschluss – Zustandekommen des Beförderungsvertrages

Der Beförderungsvertrag kommt erst mit einer schriftlichen Bestätigung (Postweg oder Email) durch KAP-Tours Shuttle Service zustande. Sollten Sie innerhalb von 5 Stunden keine Bestätigung erhalten, so informieren Sie bitte KAP-Tours Shuttle-Service telefonisch. Werden durch KAP-Tours Shuttle-Service tatsächlich Leistungen erbracht, gilt der Vertrag als abgeschlossen. Nachträgliche Auftragsänderungen durch den Fahrgast, sind ohne Absprache und Bestätigung durch KAP-Tours Shuttle Service nicht zulässig und werden nicht ausgeführt. Spricht der Kunde eigenständig mit dem Fahrer/in eine Auftragsänderung durch, die nicht mit KAP-Tours Shuttle-Service abgesprochen und bestätigt wurde, haftet ausschließlich der Fahrgast für eventuell entstandene Schäden. Wird durch Annullierung eines Fluges oder durch eine Umbuchung der Fluggesellschaft auf einen anderen Flug, eventuell sogar auf einen anderen Flughafen, ist KAP-Tours Shuttle-Service nicht verpflichtet, zum vereinbarten Preis einen anderen Flughafen anzufahren. Der Kunde hat dann die Firma KAP-Tours Shuttle-Service zu informieren, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen.

 

Zahlungsbedingungen

Der Fahrpreis ist generell „unbar“ zu entrichten. Sie haben die Möglichkeit, den genannten Fahrpreis per Überweisung bis spätestens 14 Tage vor Transferbeginn zu entrichten. Maßgebend ist der Zahlungseingang auf dem Geschäftskonto der Firma KAP-Tours Shuttle-Service. Stellen wir keinen Zahlungseingang fest, so wird der Fahrauftrag nicht ausgeführt und der Kunde darüber informiert. Für Firmenkunden sowie Stammkunden, bieten wir die Möglichkeit der Fahrt auf Rechnung. Die Bankdaten übermitteln wir Ihnen bei Auftragsannahme.

 

Rücktritt und Stornobedingungen

Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu. Liegt eine schriftliche Rücktrittserklärung des Kunden bei KAP-Tours Shuttle-Service innerhalb von 48 Std. vor Fahrtantritt vor, werden keine Stornogebühren erhoben. Eine Stornierung von 24 Std. vor Transferbeginn löst eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Fahrpreises aus. Dem Kunden steht es jedoch frei, nachzuweisen, dass die tatsächlich entstandenen Kosten oder der tatsächlich entstandene Schaden geringer sind.

 

Haftung

Haftung und Pflichten des Fahrgastes

Der Fahrgast ist verpflichtet alle zur Leistungserbringung notwendigen Daten rechtzeitig mitzuteilen.
Der Fahrgast verpflichtet sich zu einem sorgsamen Umgang mit dem eingesetzten Fahrzeug. Die für die Benutzung maßgeblichen und geltenden Vorschriften und Regeln sind zu beachten. Anweisungen, wie auch Hinweise die durch das Fahrpersonal ausgesprochen werden, ist Folge zu leisten. Bei nicht vertragsgemäßem oder unangebrachtem Verhalten des Fahrgastes kann KAP-Tours Shuttle-Service mit sofortiger Wirkung vom Beförderungsvertrag zurücktreten. Ebenfalls, wenn die Dienstleistung durch Gründe, die vom Kunden zu vertreten sind, nicht erbracht werden kann. Der Vergütungsanspruch der Firma KAP-Tours Shuttle-Service, in Höhe des Auftragswertes bleibt hiervon jedoch unberührt. Des Weiteren behält sich KAP-Tours Shuttle-Service vor, einen durch das Fehlverhalten entstandenen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Auch hier steht es dem Fahrgast frei, nachzuweisen, dass der entstandene Schaden geringer ist.

 

Haftung und Pflichten von KAP-Tours Shuttle-Service

KAP-Tours Shuttle-Service haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung und ordnungsgemäße Erbringung der Beförderung. Die Haftung ist für Vertragsverletzung und aus Delikt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Anspruch besteht grundsätzlich nur, auf typisch entstandene Schäden. Sachschäden die aufgrund schuldhaften Verhaltens durch das Fahrpersonal entstehen, werden nur ersetzt, nach dem Reglement unserer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.

 

Zusatzvereinbarung:

sollte während der „Corona-Pandemie“ der Betrieb der Firma „KAP-Tours Shuttle-Service“ durch behördliche Anordnung unter Isolation gestellt werden, so kann KAP-Tours Shuttle-Service nicht in Regress genommen werden. Trotzdem wird die Geschäftsleitung zur Schadensbegrenzung nach allen Kräften mitwirken, den ausgefallenen Transport durch andere Unternehmen abzudecken.

 

Haftungsausschluss

Jegliche Haftung für Verspätungen, die sich aus der Straßenverkehrslage ergeben (Stau, Witterungseinflüsse wie Schnee, Glatteis und ähnliches), ist ausgeschlossen. Ebenfalls in Situationen, die zu Verspätungen führen können, wie Streik, Unruhen, Natur- und auch sonstige Katastrophen (höhere Gewalt). Bei unvorhersehbarem Ausfall eines unserer Fahrzeuge bei Reiseantritt von mehr als 60 Minuten, trägt KAP-Tours Shuttle-Service die Kosten eines TAXI bis zu einer Höhe von €150,00. Sollte ein Reisebüro oder ein Kooperationspartner unsere Dienstleistung als Service vermittelt haben, so gelten diese nicht als Erfüllungsgehilfe von KAP-Tours Shuttle-Service. Für Schäden infolge fehlerhafter Übermittlung der Flugdaten oder ähnliches durch diese, übernimmt KAP-Tours Shuttle-Service gegenüber dem Fahrgast keine Haftung. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

Beförderungsausschluss

KAP-Tours Shuttle-Service behält sich in folgenden Fällen das Recht vor, Personen von der Beförderung auszuschließen, wenn diese

– eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder des Fahrpersonals darstellen
– unter Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen
– Personen mit Schusswaffen, es sei denn diese Personen sind hierzu berechtigt.

Berechtigungsdokument ist bei Buchung vorzulegen
Der Entgeltanspruch der Firma KAP-Tours Shuttle-Service bleibt hiervon unberührt.

 

Datenschutz

Gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz weisen wir den Kunden darauf hin, dass KAP-Tours Shuttle-Service nur für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten speichert und verarbeitet. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht.

siehe auch „DATENSCHUTZ

 

Salvatorische Klauseln

Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt, sollte diese Bestimmung eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.

Transferfahrten während der Corona-Pandemie

Eine Transferfahrt besteht im Regelfall aus zwei Fahrten.
Beispiel: Hin- und Rückfahrt zum Flughafen oder ähnlich.

Wird auf (behördliche) Anordnung die Firma KAP-Tours Shuttle Service während der Corona-Pandemie unter Quarantäne gestellt, gilt folgendes:

  • wurde noch keine Fahrt ausgeführt, die Rechnung aber schon beglichen, erfolgt Erstattung des Rechnungsbetrages.
  • kann während der Quarantänezeit ggf. nur ein Teil der Leistung erbracht werden, erfolgt eine anteilige Erstattung. (Beispiel: Hinfahrt bereits erfolgt, Rückfahrt kann aufgrund Quarantäne nicht stattfinden – Erstattung der anteiligen Kosten)
  • weitere Ansprüche können nicht an die Firma KAP-Tours Shuttle Service gestellt werden.